Jena Wirtschaft
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Wie bereite ich die Gründung vor?

Den Businessplan zu schreiben, ist ein wichtiger Schritt für den Start in die berufliche Selbständigkeit. Nun gilt es den Überblick zu behalten. Eine Meilensteinplanung (oder auch Projektplanung) kann helfen, das große Ziel „Gründung“ in viele kleine Teilziele zu zerlegen und in einen zeitlichen Rahmen zu bringen. Im Internet gibt es zahlreiche Webseiten mit Vorlagen. Zum Beispiel hat das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) in seiner Businessplan App auch ein "Meilenstein" Tool integriert und stellt auf der Gründerplattform ein interaktives Businessplan-Tool zur Verfügung.

Die Gründungsberatung kann auch diesen Schritt als Lotse unterstützen.


Die Formalitäten

Bevor es richtig losgehen kann, müssen die Formalitäten erledigt werden. Diese variieren je nach Rechtsform der beruflichen Selbständigkeit. Grundsätzlich wird zwischen Ein-Personen-Gründungen, Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Rechtsform hat finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Deshalb ist es bereits vor der formalen Gründung wichtig, sich mit dem Thema Steuern zu beschäftigen. Hier hilft das Finanzamt bei der Klärung von steuerlichen Fragen. In vielen Fällen empfiehlt es sich einen Steuerberater und für rechtliche Fragen auch einen Rechtsanwalt in die Entscheidung mit einzubeziehen. Mehr zu RechtsformenMehr zu Steuern

Für Freiberufler funktioniert die Gründung relativ unkompliziert. Sie müssen eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und den entsprechenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte und Künstler zählen zum Beispiel zu den Freien Berufen.

Gewerbliche Tätigkeiten dagegen müssen zunächst beim Gewerbeamt angemeldet werden. Alle weiteren Behörden und Institutionen informiert das Gewerbeamt dann automatisch (wie zum Beispiel das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die Industrie- und Handelskammer). Gewerbetreibende, die zu den Kaufleuten zählen, müssen sich zudem von einem Notar im Handelsregister eintragen lassen. Mehr zu Behörden


Behörden in Jena

Die wichtigsten Kontakte für die Existenzgründung in Jena sind hier mit Anschrift, Öffnungszeiten und Kontaktinformationen aufgeführt. In Abhängigkeit von der selbständigen Tätigkeit sind eventuell weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse einzuholen. Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer können dazu Auskunft geben. Die Agentur für Arbeit ist erster Kontakt für die Anmeldung neuer Mitarbeiter. Mehr zu Personal

Finanzamt Jena
Leutragraben 8
07743 Jena

Postanschrift:
Finanzamt Jena
07740 Jena

AnsprechpartnerListe nach Anliegen (A-Z)
Tel.: 03641 / 378 0 (Zentrale)
Fax: 03641 / 378 653
Webseite: Thüringer Finanzämter - Jena

Öffnungszeiten

Weiterführende Links

Gewerbeamt Jena
Am Anger 28
07743 Jena

Ansprechpartner: Liste nach Anliegen
Tel.: 03641 / 49-2161 (Zentrale)
Fax: 03641 / 49-2166
Webseite: Stadtverwaltung Jena - Team Gewerbe

Weiterführende Links:

Amtsgericht Jena
Rathenaustr. 13
07745 Jena

Postanschrift:
Amtsgericht Jena
Postfach 10 08 29
07708 Jena

Ansprechpartner: Amtsgericht Jena
Tel.: 03641 / 307-0 (Zentrale)
Fax: 03641 / 307-200
E-Mail: Poststelle(at)agj.thueringen.de
Webseite: Amtsgericht Jena

Weiterführende Links:

Deutsches Patent- und Markenamt - Dienststelle Jena
Goethestr. 1
07743 Jena

Ansprechpartner: Liste nach Anliegen
Tel.: 03641 / 40-5700 (Kundenservice)
Fax: 03641 / 40-5690
Öffnungszeiten

Weiterführende Informationen:

Agentur für Arbeit Jena
Stadtrodaer Str. 1
07749 Jena

Postanschrift:
Agentur für Arbeit
07735 Jena

Ansprechpartner: Arbeitgeberservice Nord (Kontaktliste)
Tel.: 03641 / 379-112 (Teamleitung)
Fax: 03641 / 379-640
E-Mail: Jena.Arbeitgeber(at)arbeitsagentur.de

Webseite: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit

Weiterführende Links:


Zuständigkeitsfinder

Weitere Kontakte für zuständige Behörden können über das Serviceportal Thüringen gefunden werden.

Zuständigkeitsfinder für Unternehmen


Anwälte, Notare & Steuerberater in Jena

Die finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen einer bestimmten Rechtsform des neuen Unternehmens lassen sich am besten mit Steuerberater und Rechtsanwalt erörtern. Ändern sich zukünftig die Anforderungen an das Unternehmen (zum Beispiel durch Wachstum), ist es auch möglich, die Rechtsform zu wechseln.